Mit seinem Urteil C-565/16 hat der Europäische Gerichtshof in einer Sache betreffend die Erteilung durch das Vormundschaftsgericht der Genehmigung zur Ausschlagung der Erbschaft eines Minderjährigen erkannt, dass das Nachlassgericht unter Umständen auch als Vormundschaftsgericht tätig werden kann.
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Mit Beginn des Jahres 2016 traten auch die ausführlichen Änderungen der griechischen Zivilprozeßordnung in Kraft. Der seit Dezember 2014 verabschiedete Gesetzesentwurf ist erst im Sommer 2015 vom Parlament genehmigt und trotz heftiger Reaktionen von der Anwaltschaft,Verbrauchervereinen usw. in Kraft getreten. Die Kritik konzertriert sich in der Vereinfachung der Beweisführung, welche vom Gesetzgeber mit dem Ziel der Beschleunigung der Prozeßführung eingeführt wurde, sowie an gewisse Privilegien, welche an die Banken im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens eingeräumt wurden.
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Seit dem 18.01.2017 ist in Kraft die Verordnung der Europäischen Union Nr. 655/2014 über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontopfändung. Der Europäische Gesetzgeber schafft auf diese Art die Möglichkeit einer effektiven Gewährleistung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner bei der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen. Es handelt sich nicht um eine Zwangsvollstreckungsmöglichkeit, sondern um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes.
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Kollision zwischen Gemeinschaftsmarke und örtlich angewendetem Firmennamen - Prioritätsprinzip.
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Das griechische Verfassungsgericht (Simvoulio tis Epikratias) hat mit seinem Urteil mit der Nummer 4446/2015 erkannt, daß die Berechnung der sogenannten objektiven Werten der Immobilien auf die tatsächlichen Marktpreisen herabgesetzt werden sollen.
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Hier bringen wir ein Urteil des Areopags (Oberster Gerichtshof Griechenlands) vom Jahr 2005. Das Gericht erläutert den Begriff der nationalen öffentlichen Ordnung als Vollstreckungshindernis von ausländischen Urteilen. Es wurde die Vollsreckbarerklärung eines britischen Urteils betreffeend Prozeßkosten abgelehnt.