Griechisches Verfassungsgericht - Berechnung von Immobilienwerten

Griechisches Verfassungsgericht - Berechnung Immobilienwerte Urteil Nr.4446/2015

 

Das griechische Verfassungsgericht (Simvoulio tis Epikratias) hat mit seinem Urteil mit der Nummer 4446/2015 erkannt, daß die Berechnung der sogenannten objektiven Werten der Immobilien auf die tatsächlichen Marktpreisen herabgesetzt werden sollen. Danach wird der Wert der Immobilie anhand von objektiven Kriterien, Ort, Beschaffenheit, Baujahr, die Nähe zur Küste in Urlaubsgebieten usw, ungefähr wie der Mietspiegel in Deutschland, ermittelt. Nach diesem Wert werden die Steuer berechnet, welche die Immobilien belasten, Erbschaftssteuer, Erwerbsteuer (es sei denn der Kaufpreis ist höher), sowie die in den letzten Jahren zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise eingeführten Grundsteuer. Zuletzt sind die objektiven Immobilienwerte im Jahr 2007 festgesetzt. Inszwischen hat die Wirtschaftskrise die Immobilienpreise in Griechenland sinken lassen, teilweise werden Immobilien für ein Dritel des vom Finanzamt festgesetzten Wertes verkauft. Dies hat zum Ergebnis eine übermäßige Belastung der Immobilieneigentümer, insbesondere wegen der neulich eingeführten Grundsteuer. Nun hat das oberste Gericht erkannt, die objektiven Immobilienwerten sollen den tatsächlichen Marktwerten angleichen. Also überraschen lassen, wie die Regierung das gerichtliche Gebot umetzen wird. Auf jeden Fall sollte man mit einer kleinen Erleichterung für die meisten Immobilieneigentümer rechnen.